http://www.woz.ch/1126/prozess-in-strassburg/bootsfluechtlinge-getaeuscht-verraten
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde letzte Woche die europäische Migrationspolitik verhandelt: 24 Flüchtlinge aus Somalia und Eritrea klagen gegen Italien. Ein Prozessprotokoll.
Mittwoch, 22. Juni: Der Gerichtssaal ist bis auf den letzten Platz besetzt, weitere ZuschauerInnen müssen abgewiesen werden. Pünktlich um 9.15 Uhr läutet eine Glocke, das Publikum erhebt sich. Ein Gerichtsdiener betritt das Halbrund und verkündet: «La cour!» Durch eine Schwingtüre schreiten 21 RichterInnen in dunkelblauen Roben, auf ihren Schärpen blitzen zwölf goldene Sterne.
50 000 Beschwerden gehen jährlich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein. Einzelpersonen können hier gegen Staaten klagen, die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet haben. Verbot von Todesstrafe, Folter und Sklaverei, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- oder Religionsfreiheit: Die EMRK wurde 1950 nach der Erfahrung des Zweiten Weltkriegs verfasst. Sie soll die Grundfreiheiten und Menschenrechte garantieren, als Grundlage für eine «wahrhaft demokratische Ordnung».
Die grosse Kammer des Gerichtshofs versammelt sich nur bei «schwerwiegenden Fragen». Im heute behandelten Fall «Hirsi et autres contre Italie» geht es um solche.
Es klagen an, die Flüchtlinge: Sadik Hirsi Jamaa, Muhammad Scheich Ali, Moh’b Ali Hassan, Omar Ahmed Scheich, Elyas Awes Ali, Muhammad Abdi Kadiye, Qadar Abfillzhi Hasan, Abduqadir Ismail Siyad, Abdigani Abdillahi Ali, Muhammad Abukar Muhammad, Hasan Schariff Abbirahman (alle aus Somalia). Samsom Mlash Tesray, Waldu Habtemchael, Biniam Zeweidi, Aman Tsyehansi Gebray, Mifta Nasrb, Said Salih, Estifanos Admasu, Habtom Tsegay, Ermias Berhane, Roberl Abzighi Yohannes, Telahun Keri, Hayelom Mogos Kidane, Kiflom Tesfazion Kidan (alle aus Eritrea).
Angeklagt ist der italienische Staat.
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